|
Eine Verfassung der Freiheit ist bislang nicht verwirklicht worden. Bestehende und vergangene Verfassungen enthalten zwar freiheitliche Elemente, es ist bisher aber nicht gelungen, die Freiheit des einzelnen Menschen wirksam zu sichern. Insbesondere die viel gepriesene Gewaltenteilung bietet in ihrer herkömmlichen Form keinen ausreichenden Schutz. Infolgedessen bleiben die Menschen Staatsbürger und Untertanen – eine volle Entfaltung ihrer persönlichen Kräfte (und damit der menschlichen Würde) ist so unmöglich.
Wesen Das Wesen der Verfassung der Freiheit besteht in der Sicherung persönlicher Freiheit, zunächst durch bewährte gesellschaftliche Konventionen, also das Recht, ferner durch allgemeine Gesetze, die für alle Menschen gleich gelten. Schriftliche Regelbindung aller Gewaltausübung, Verminderung der Macht von Menschen über Menschen und Gleichheit vor dem Gesetz sind die zeitlos gültigen Formeln des Erfolgs blühender Gesellschaften. Der Schutz des Privateigentums ist von zentraler Bedeutung, weil nur so der Einzelne in die Lage versetzt wird, Vorsorge, Lebensunterhalt und Verwendung des Eigentums zu bestimmen und dafür die Verantwortung zu tragen. Eigentum ist genauso alternativlos wie freie Preisbildung, dies haben die praktischen Experimente mit Alternativen zur Marktwirtschaft in wirtschaftlicher Hinsicht genauso deutlich vor Augen geführt wie erfolgreiche Reformen, ob in Deutschland, England, Neuseeland oder den führenden Ländern im Economic Freedom of the World Report.
Hindernisse Eine Verfassung der Freiheit wird heute in Deutschland wie in Europa nicht von der herrschenden Klasse angestrebt. Vielmehr arbeiten organisierte Interessen auf das Gegenteil hin: Zentralismus, gesetzliche Steuerung der Gesellschaft durch Experten und infolgedessen eine umfassende Regelung des Daseins ihrer Bürger in nahezu allen Lebensbereichen – von der Wiege bis zur Bahre. Allein das Streben nach einer Verfassung der Freiheit gilt vielen als Rückfall in Zeiten eines Nachtwächterstaates. Misstrauisch wird der Freiheitsgebrauch des Einzelnen beäugt, soll doch der Staat Objektivität und Vernunft verkörpern und daher auch für das Gemeinwohl zuständig sein. Die sichtbare, aktive Hand des Staates erhält den Vorzug vor der unsichtbaren Hand, dem Symbol für die Selbstorganisation der Interessen einer unüberschaubaren Vielzahl von Menschen. Dies gilt ungeachtet der Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, das als Jahrhundert der größten Staatsausdehnung auch die größten Schrecken über die Menschheit gebracht hat.
Fiktion Der Staat, das sind Politiker, Bürokraten und organisierte Interessengruppen, die häufig ihre persönlichen Ziele auch oder gerade auf Kosten anderer verfolgen und dafür die Staatsmacht benötigen. Ihr Streben nach Macht und Reichtum kleiden sie in Versprechungen an Interessengruppen, darunter Wähler, und in Forderungen nach immer neuen Gesetzen. Dies ist die Grundlage für das heute brandaktuelle Diktum von Frédéric Bastiat: „Der Staat ist die große Fiktion, nach der sich jedermann bemüht, auf Kosten jedermanns zu leben.“
Geduld und Beharrlichkeit In einer Verfassung der Freiheit ist es notwendig, die Demokratie als ein politisches Verfahren, nicht als Zweck der Politik, den rechtmäßigen Platz zuzuweisen. Das bedeutet beschränkte Macht, nämlich dort wo gemeinsames Handeln erforderlich ist. Wenn in einer Demokratie Recht zu dem wird, was die Mehrheit zum Recht macht, dann ist die Demokratie zur Demagogie degeneriert. Charles de Montesquieu, der sich in „Vom Geist der Gesetze“ (1748) mit Gesetzen und Regierungsformen sowie Regierungsführung befasste, kam zu dem Schluss: „Die Gesellschaftsform, die den Menschen die größte Freiheit und damit Wohlfahrt garantiert, beruht auf einem geduldig erarbeiteten Gleichgewicht zwischen natürlichen Gegebenheiten, moralisch-religiösen Prinzipien und durch Gesetze garantierter Ordnung, die den „ésprit général“ einer Nation ausmachen.“ Damit ist die gleichermaßen aktuelle wie zeitlose Herausforderung einer Verfassung der Freiheit benannt.
Quelle und mehr: Kleines Lesebuch über die Verfassung
der Freiheit, ausgewählt, eingeleitet
und kommentiert von Michael von Prollius,
Liberal Verlag, Berlin 2008.
|