Reform der Verfassung PDF Drucken E-Mail
Das Zwei-Kammern-System von Friedrich August von Hayek

Politik ist das Problem, nicht die Lösung! Das liegt auch in Deutschland vor allem daran, dass Politiker wieder gewählt werden wollen, nicht zuletzt da sie als Berufspolitiker ihr Einkommen erzielen. Unsere Politiker denken folglich in Wahlzyklen und handeln mit dem Ziel, kurzfristig Erfolge vorweisen zu können. Einzelne gesellschaftliche Gruppen besser zu stellen, steht im Mittelpunkt ihrer politischen Aktivität: das politische Kümmern um Alleinerziehende, Bauern, Familien, Handwerker usw. dient der (vermeintlichen) Verbesserung der Lebensbedingungen dieser spezifischen Interessengruppen und dem Stimmenfang. Folge dieser institutionell bedingten Anreizmechanik ist, dass erstens der Staat von den Interessengruppen usurpiert wird, zweitens die Menschen – vor dem Gesetz – ungleich behandelt werden, da eine Gruppe, zudem häufig auf Kosten einer anderen, bevorzugt wird, und drittens langfristiges ordnungspolitisches Denken und Handeln zum Wohl des Volkes durch kurzfristigen Aktionismus ersetzt wird.

Diese Problematik kann nicht überschätzt werden. Sie ist der Mechanismus des Wohlfahrtsstaates, der in die Irre geführt hat, und einer Lösung bedarf: Der Trennung von alltäglichen Regierungs- und Verwaltungsaufgaben von grundsätzlichen Regeln mit Verfassungsrang, die die Rahmenordnung der Gesellschaft bilden. Letztere sind Entscheidungen von ordnungspolitischer Bedeutung, die nur von Menschen erlassen werden dürfen, die nicht durch ihre Wiederwahl oder ihre eigene Versorgung geleitet werden. Das dazu passende Verfassungsmodell hat Friedrich August von Hayek in Recht, Gesetz und Freiheit beschrieben.


Zwei-Kammern-Modell
Die Regierungsgeschäfte werden auf zwei Kammern, zwei repräsentative Körperschaften aufgeteilt. Die eine Kammer ist für die Regierungsgeschäfte zuständig, also die tägliche Lenkung und Organisation der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit. Dies geschieht in der Regel entsprechend einem Aktions- oder Wahlprogramm, das eine gewählte Mehrheit zur Befriedigung konkreter Wünsche der Bürger festgelegt hat. Diese Regierungsversammlung entspricht dem heutigen Parlament mit der Bundesregierung als Exekutivausschuss – allerdings mit wesentlich reduzierten Kompetenzen.

Für alle allgemeinen Regeln ohne Rücksicht auf bestimmte Personen oder Gruppen – Hayek nennt diese die Regeln des gerechten Verhaltens – ist eine andere Kammer zuständig. Diese erlässt alle ordnungspolitisch relevanten Gesetze zu denen neben Privat-, Handels- und Strafrecht u.a. auch die Prinzipien der Besteuerung, der Gesundheits- und Altersvorsorge, der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften, der Produktions- und Konstruktionsvorschriften, der Arbeitsschutzgesetzgebung und der Wettbewerbsordnung gehören. Zusätzlich überwacht diese Kammer die Regierungsversammlung, so dass ihre Regierungsgeschäfte nicht gegen die Regeln des gerechten Verhaltens verstoßen.

Ordnungspolitische Bindung der Regierungsversammlung
Die Regierungsversammlung orientiert sich also an dem Modell der derzeitigen Parlamente. Das schließt periodische Wiederwahl und die Möglichkeit, sich in Parteien zu organisieren, ein. Alle Beschlüsse sind den vorgegebenen Regeln des gerechten Verhaltens unterworfen. Vor allem ist es der Regierungsversammlung verboten, Bürgern Anordnungen zu erteilen, die nicht mit den ordnungspolitischen Regeln übereinstimmen. Es erscheint sinnvoll, kein Stimmrecht für Staatsbedienstete, Beamte, Rentner, Arbeitslose und all diejenigen vorzusehen, die aus den Taschen der übrigen bezahlt werden. Schließlich lassen sich ihre Stimmen mit dem Versprechen einer Erhöhung ihrer Bezüge einwerben.

Unterschiedliche Zusammensetzung
Mitglieder der Regierungsversammlung können nicht in die zweite Kammer gewählt werden. Sie setzt sich aus verdienstvollen Mitgliedern der Gesellschaft zusammen, die für 15 Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl der Kammer angehören. Sie werden jährlich anteilig (zu einem Fünfzehntel) gewählt, und zwar aus dem Jahrgang der Bevölkerung, der das 45. Lebensjahr erreicht. Folglich sind ihre Mitglieder 45 bis 60 Jahre alt (Durchschnittsalter 52,5) und werden kontinuierlich ausgetauscht. Abgesehen davon, dass es eine Ehre ist, dieser Kammer anzugehören, sollten die Mitglieder ein hohes Gehalt beziehen (z.B. Durchschnitt der zwanzig höchsten Regierungsposten). Zusammen mit der ihnen anschließend offen stehenden öffentlichen Beschäftigung, etwa als Laienrichter, verleiht ihnen das wirtschaftliche Unabhängigkeit.

Kontrolle der ordnungspolitischen Kammer
Eine gegebenenfalls notwendige Aufsicht der zweiten Kammer ließe sich durch einen Senat aus ehemaligen Mitgliedern gewährleisten. Streitigkeiten zwischen den beiden Kammern werden durch das Verfassungsgericht geschlichtet. In Notzeiten könnte die legislative Versammlung an die Regierung Gewalten übertragen, die jedoch jederzeit einschränkbar und revozierbar bleiben. Nach dem Ende des Notstands werden alle Maßnahmen der Regierung überprüft und für Schadensersatz für diejenigen gesorgt, die sich Zwangsmaßnahmen im allgemeinen Interesse unterwerfen mussten.

Wettbewerb um Bürger statt Raub durch Stimmzettel
Einheitliche, nicht änderbare Regeln zwingen Politiker und Bürokraten zur Aufgabe des Missbrauchs der Gesetzgebung im Dienste von Sonderinteressen. Eine bedeutsame Folge besteht darin, dass zentrale Dienstleistungen auf regionale und lokale Behörden verlagert werden können. Vermutlich würden damit quasi-kommerzielle Unternehmen entstehen, die um die Bürger konkurrieren müssten, um das Leben innerhalb einer Region zumindest so attraktiv wie in einer anderen Region zu gestalten. Dieser Wettbewerb würde durch die Aufhebung des staatlichen Dienstleistungsmonopols zum Wohl der Allgemeinheit weiter gefördert.
 
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