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Gesetze – fehlgeleitete Philantropie PDF Drucken E-Mail

LogoGesetze sollen gerecht sein. Gesetze sollen menschenfreundlich sein. Gesetze sollen Gutes erreichen. Die Gesetzgeber und diejenigen, die nach Gesetzen rufen, geben sich nicht damit zufrieden, dass Gesetze jedem Bürger die freie und friedliche Ausübung seiner Fähigkeiten garantieren, so dass er sich körperlich, geistig und moralisch entwickeln kann. Vielmehr verlangt man vom Gesetz, „dass es direkt Wohlergehen, Bildung und Moralität über die Nation verbreitet“, schrieb der französische Ökonom und Publizist Frédéric Bastiat 1848 und urteilte: Tatsächlich sind die beiden Aufgaben des Gesetzten unvereinbar. Der Bürger kann nicht gleichzeitig frei sein, um sich zu entwickeln, und unfrei sein, wenn er sich nach dem Gesetz zu richten hat.


Gutmenschen und Gesetzesmacher werden nun einwerfen, dass hier nur die Freiheit, nicht aber die Solidarität zur Sprache komme, und letztere sei schließlich die zweite Hälfte des Vorhabens. Leider ist es völlig unmöglich, Freiwilligkeit und Solidarität zu trennen. Gesetzlich erzwungene Solidarität gehört zwar zu unserem Alltag, die Reichen sollen den Armen, die Unternehmer den Arbeitnehmern, die privat Versicherten den gesetzlich Versicherten brüderlich zur Seite stehen. Das ändert aber nichts daran, dass diese gesetzlich erzwungene Solidarität, die Freiheit gesetzlich mit Füßen tritt. Stets handelt es sich um einen Angriff auf das Eigentum. Gesetze sind organisierte kollektive Gewalt. Sie sollen der Ungerechtigkeit Widerstand leisten. Daher richten sich Gesetze vor allem gegen etwas. Gerechte Gesetze greifen weder das Eigentum noch die Freiheit oder die Persönlichkeit des Menschen an. Gerechte Gesetze legen Menschen nur die Pflicht auf, auf etwas zu verzichten, nämlich anderen zu schaden.

 
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