|
Freitag, 15. Februar 2008 |
|
Der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Einstiegsgehalt von monatlich 1.000 Euro brutto für junge Rechtsanwälte sittenwidrig ist. Hintergrund ist ein Aufsichtsverfahren, das die Rechtsanwaltskammer Hamm gegen eine mittelständische Kanzlei wegen eines entsprechenden Stellenangebots geführt hat. Die FAZ urteilte: „Der Fall wirft ein Schlaglicht auf einen verbreiteten, aber meist kaschierten Missstand in der Branche.“
In der Tat sind in der Branche und darüber hinaus Missstände zu beklagen. Die branchenspezifischen Missstände sind schnell benannt: Ein deutsches Gericht erklärt ein Einstiegsgehalt unter dem bisher üblichen Marktpreis, mit der Begründung, es liege eben unter dem üblichen Marktpreis, als sittenwidrig. Deutlicher kann die Entfremdung von Recht und Gesetz wohl nicht auf den Punkt gebracht werden. Die Wettbewerbsfeindlichkeit des Gerichts, das einseitig die Nachfrager nach Arbeit zu begünstigen sucht, muss nicht betont werden. Das Unverständnis der Richter für die Funktionsweise einer Marktwirtschaft ist offenkundig. Das Gericht verbietet Juristen zu arbeiten, die dies zu einem Einstiegsgehalt von rund 1.000 Euro brutto bereit wären. Die FAZ hat ein Eigentor geschossen. Die Tatsache, dass in einer weiteren Branche Gehälter nicht mehr frei vereinbart, ja noch nicht einmal angeboten werden dürfen, wirft weniger ein Licht auf die Missstände der Branche als vielmehr in der FAZ. Wie kann ein Arbeitsangebot ein Missstand sein? Niemand kann zur Annahme des Angebots gezwungen werden. Verträge sind beidseitige freie Vereinbarungen. Bewährte Mitarbeiter haben eine Aussicht auf Gehaltssteigerungen. Problematisch ist die Signalwirkung. Es ist kein Geheimnis, dass staatliche Universitäten Juristen weit über Bedarf ausbilden. Sinkende Gehälter und Beschäftigungsschwierigkeiten sind eine natürliche Folge der Juristenschwemme. Nun verbietet ein staatliches Gericht ausgerechnet ein wichtiges Marktsignal: Die Attraktivität der Berufstätigkeit für Durchschnittsjuristen ist mäßig, das Einstiegsgehalt tendiert in Richtung eines Referendarsgehaltes. Das Aufsichtsverfahren ist purer Protektionismus und das Urteil ökonomisch lächerlich. Beides ist moralisch ein skandalös. (Dank an FS für den Hinweis) |