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Organisierte Interessen beeinflussen Politiker und Gesetze, um ihre Ziele zu erreichen. Mit einer freien Gesellschaft ist ihre verfassungsmäßige und praktische Einflussnahme in Deutschland nicht vereinbar. Strukturreformen bleiben nicht zuletzt aus diesem Grund aus. Auf Grund des interventionistischen Spielraums von Politik und Verbänden wird das deutsche Wirtschaftssystem häufig als organisierter Kapitalismus oder korporative Marktwirtschaft bezeichnet.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. besteht aus Wirtschaftsverbänden der Industrie und industrienaher Dienstleister, die freiwillig Mitglied sind. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der in ihm zusammengeschlossenen Industriezweige zu wahren. Im Einklang mit dem Grundgesetz werden Verbände wie der BDI bei Gesetzesvorhaben gehört. Die Fachkenntnisse des BDI fließen auf diese Weise in Gesetze ein. Darüber hinaus arbeiten einige BDI-Mitarbeiter sogar zeitweise in den Ressorts. Parallel zu seiner Aufgabe als Lobbyist erhebt der BDI den Anspruch, eine (liberale) Ordnungspolitik zu verfolgen. Wie ist das möglich? In der Verbraucherpolitik tritt der BDI für den Wettbewerb ein: Der Wettbewerb ist der beste Verbraucherschutz, deshalb gilt es ihn zu stärken, lautet das Bekenntnis. Grundsätzlich gilt der Verbraucher als mündig – er kann seine Interessen wahrnehmen und durchsetzen. Allerdings gibt es drei Ausnahmebereiche, die aus BDI-Sicht eine staatliche Regulierung rechtfertigen. Die sind Informationsasymmetrien, welche zu unlauterem Wettbewerb führen können; so soll der Verbraucher zum Beispiel mit der Kennzeichnungspflicht des Alkoholgehaltes auf Etiketten geschützt werden. Außerdem müsse auf Grund von Schutzbedürfnissen reguliert werden, was insbesondere in Fällen von Marktmacht und Vertragsrecht gelte. Schließlich bilden Gefahren einen Interventionsgrund, was etwa eine einheitliche Kennzeichnung von Chemikalien rechtfertige. Im Vergleich zur vorherrschenden, den Konsumenten drangsalierenden Verbraucherschutzpolitik handelt es sich aus freiheitlicher Sicht um weniger strittige Positionen. Klassische Liberale weisen gleichwohl darauf hin, dass Informationsasymmetrien häufig bestehen und auch durch private Initiativen geheilt werden können, etwa mittels Organisationen wie einer dann allerdings staatsfreien Stiftung Warentest. Die Frage der Marktmacht beantworten Anhänger der Österreichischen Schule anders als Ordoliberale. Erstere würden stets vor einer Anmaßung von Wissen durch die staatliche Regulierungsbehörde und Interventionsspiralen warnen, letztere zum Schutz des Wettbewerbs gar einer staatlichen Entflechtung in der Stromwirtschaft das Wort reden. Schließlich ließe sich auch die Gefahrenabwehr durch eine private Regelung für die Kennzeichnung von Chemikalien erzielen, die sich sogar im Wettbewerb verschiedener Kennzeichnungen durchsetzen würde. Davon abgesehen setzt sich der BDI für die Vertragsfreiheit ein. Dies gilt auch bei EU-Vorhaben wie der in England bereits üblichen Kennzeichnung von Produkten durch Punkte in Ampelfarben: rot für gefährlich, weil Schokolade dick macht, gelb für bedenklich und grün für gesund, weil es sich um Bio-Kracker handelt. Gegen diese ideologische Konsumsteuerung setzt der BDI ordnungspolitische Klarheit. Grundsätzlich kritisch sieht der BDI Kampagnen der deutschen Regierung gegen Raser, für Ganztagsschulen, gegen billige Produkte, für Flugbenzinsteuer oder staatliche Trimm Dich Pfade in den 70er Jahren. Zusammen genommen entsteht der Eindruck, dass der BDI mit seiner liberalen Verbraucherpolitik ein Partner im Kampf für eine freie Gesellschaft sein kann. Weitere ordnungspolitische Positionen lassen sich dem Positionspapier „BDI-Agenda 2007 – für einen höheren Wachstumspfad“ entnehmen. Auch wenn dieses nicht immer den Ansprüchen einer durchgängig freiheitlichen Argumentation entspricht, stimmt doch die Richtung. Schließlich ist der BDI ein Verband, der eng mit der Politik verbandelt ist und die Mehrheitsmeinung seiner Mitglieder vertritt. Dabei wirkt er ordnungspolitisch sogar auf sie ein und schneidet interventionistische Ansinnen teilweise zurück. Kurzum, gut dass wir nicht allein sind, aber Holzauge sei wachsam: Ob der BDI tatsächlich ein ordnungspolitisches Gewissen hat, bleibt eine offen Frage. |