Der Staat erzieht die Bürger PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: mvp   
Sonntag, 11. Dezember 2011

In einer öffentlichen Petition hatten über 5.000 Bürger gefordert, das häusliche Lernen/ den Hausunterricht zu erlauben und straffrei zu stellen. Deutschland ist neben Bulgarien und Malta der einzige Staat mit einem strikten Verbot dieser Lern- und Erziehungsform. Die Initiatoren der Petition haben die die Schwierigkeiten der recht zahlreichen Kinder und dadurch bedingt, ganzer Familien, betont, die nicht ins staatliche Schulsystem passen.

Jeder, der in Deutschland zur Schule gegangen ist, hat erfahren, wie der Lernalltag in einem zentral geplanten System aussieht, das praktisch einen Verfahrensstandard für eine Vielzahl unterschiedlich interessierter, gebildeter und sozialisierter Kinder und Jugendliche festlegt.

Der Petition wurde insbesondere mit folgenden drei Begründungen nicht entsprochen (siehe Bundestagsbeschluss):

  1. Das Grundgesetz stelle mit Artikel 7 Abs. 1 das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates. Hieraus werde ein umfassender staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag abgeleitet.

  2. Der gesetzlichen Schulbesuchspflicht lägen die Überlegungen zugrunde, dass das gemeinsame Lernen in der Schule der Vermittlung sozialer Kompetenzen diene, und der Umgang mit Andersdenkenden als Grundlage einer demokratischen Gesellschaft dort besonders gut eingeübt werden könne.

  3. Kinder sollten sich auch zu verantwortlichen Staatsbürgern entwickeln, die an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben können. Soziale Kompetenz, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung könnten besonders gut eingeübt werden, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und Andersdenkenden nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern eine schulische Alltagserfahrung sind.

Das ist alles nicht neu, aber dennoch in unserer heutigen Zeit bemerkenswert, schließlich klingt hier auch die (Um)Erziehung zu Demokraten von oben seit den 40er Jahren an.

Aus liberaler Sicht ist offenkundig die weit reichende Anmaßung frappierend:

  • der Staat besitzt einen „umfassenden“, praktisch exklusiven, Bildungs- und Erziehungsauftrag (!),

  • der Staat schreibt einen richtigen Lernweg vor,

  • um zwei priorisierte Ziele zu erreichen.

Diese Argumentation klingt für alle Schulbesucher irgendwie stringent, so stringent und mit etwa gleich Folgen wie ein staatliches Post- und Fernmeldemonopol.

 
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