Die Wirtschaftsverfassung umfasst alle für das
Wirtschaftsgeschehen relevanten Artikel der Verfassung sowie Gesetze
und Verordnungen. Diese sind in der Regel durch das politische und
kulturelle Subsystem einer Gesellschaft und damit durch den Willen des
Gesetzgebers geprägt und können im weiteren Sinne auch das selbst
geschaffene Recht der Wirtschaft – also die Verhaltensregeln von
Verbänden und Organisationen – umfassen. Wie die Wirtschaftsordnung
auch ist die Wirtschaftsverfassung Bestandteil des Wirtschaftssystems.
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