Startseite Zur Ordnungspolitik Kleines Lexikon Kurzgesagt: Ordnungspolitik
Kurzgesagt: Ordnungspolitik PDF Drucken E-Mail

Ordnungspolitik ist die Gesamtheit der staatlichen Maßnahmen, die den rechtlich-institutionellen Rahmen einer Volkswirtschaft konstituieren.

Anm.: Staatliche Maßnahmen sind alle Formen der Machtausübung oder der politischen Herrschaft der Mitglieder des Staates, unter ihnen die Regierung und die Verwaltung auf den drei Ebenen Bund, Länder und Kommunen. Das Recht dient stets der Verwirklichung von Wertvorstellungen. Institutionen sind Regelsysteme, die nicht nur das Recht umfassen, sondern auch von den Mitgliedern einer Gesellschaft verinnerlichte Deutungs- und Regelsmuster, die (ihr) individuelles Verhalten lenken. Somit reicht der rechtlich-institutionelle Rahmen der bundesdeutschen Volkswirtschaft von den Steuergesetzen bis zur Haltung der Bevölkerung zur Schwarzarbeit. Mehr unter: Was ist Ordnungspolitik?

 
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