Startseite Zur Ordnungspolitik Gute/Schlechte Ökonomen Das Urteil im Mannesmann-Prozess ist ein "geistiger Betriebsunfall"
Das Urteil im Mannesmann-Prozess ist ein "geistiger Betriebsunfall" PDF Drucken E-Mail

Michael Adams, Leiter des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, entlarvt die Entscheidung des BGH als Fehlurteil. Mangelhaftes betriebswirtschaftlices Wissen hat in Verbindung mit Denken in Kollektivgrößen (die Interessen der Mannesman AG) zu dem geistigen Fehlurteil geführt. Hinzu kommt der in Deutschland immer stärker um sich greifenden Etatismus wie bereits die NZZ am 22.12.05 festgestellt hatte. Die Chance, die eigentlichen Probleme wie das deutsche Aufsichtsratsmodell und die Höhe der Vergütungen als mögliche Gefahr für die Gesellschaft zu thematisieren, ist damit leichtfertig vertan. 

Mehr im Manager Magazin.

 
Facebook MySpace Twitter Digg Delicious 
 
 
Bild