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Recht und Gesetz sind nicht identisch |
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Heute ist die Auffassung weit verbreitet, allein der Gesetzgeber setze Recht. In Deutschland gibt es hierfür zumindest zwei Ursachen, wie Friedrich August von Hayek gezeigt hat. Zum einen vertrat der gleichermaßen einflussreiche wie umstrittene Staatsrechtler Carl Schmitt (u. a. „Kronjurist des Dritten Reichs“) diese Rechtsauffassung im 20. Jahrhundert derart nachhaltig, dass sie auch in der Bundesrepublik von der Masse der deutschen Juristen geteilt wurde. Zum anderen gilt Gesetzgebung als schnelles Mittel zur Abwehr von allen möglichen Übeln, wie heute ubiquitäre Beispiel belegen, vom angenommenen Mangel an Kitaplätzen bis zum vermeintlich alternativlosen Klimaschutz durch Versuche, die Erde abzukühlen. „Inflationäre Gesetzgebung“ hat der italienische Rechtsphilosoph Bruno Leoni derartiges Regierungshandeln genannt. Hierbei diktieren Wahl- und Koalitionsmehrheiten ihre Gesetze den Minderheiten, die die Wahl verloren haben. Die Tyrannei wechselnder Mehrheiten über Minderheiten ist ein Extrem unbeschränkter Demokratie. Hier nutzen die Herrschenden die Gesetzgebung vorrangig zur Ausübung und Sicherung ihrer Herrschaft. Mit der wachsenden Komplexität unserer Welt im Zuge fortschreitender Wissenschaft und Technologie hat dies hingegen nichts zu tun oder nur dann, wenn man unter Recht allein Gesetze versteht.
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