Startseite Zur Ordnungspolitik Grundsätze Das Soziale der Sozialen Marktwirtschaft ist die Marktwirtschaft
Das Soziale der Sozialen Marktwirtschaft ist die Marktwirtschaft PDF Drucken E-Mail

Die Soziale Marktwirtschaft hat eine Reihe von Gründervätern und Patenonkeln, darunter Ludwig Erhard als politischer Vater und erster Bundeswirtschaftsminister, Alfred Müller-Armack als Schöpfer des Begriffs, geistiger Vater und Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Wilhelm Röpke als meist gelesener deutscher Publizist seiner Zeit, der Universalgelehrte Alexander Rüstow und nicht zuletzt die ordoliberalen Wissenschaftler der Freiburger Schule, unter ihnen Walter Eucken und Franz Böhm.

Alfred Müller-Armacks viel zitierte Definition zeigt anschaulich, worum es den Schöpfern der Sozialen Marktwirtschaft ging: "Der Begriff der sozialen Marktwirtschaft kann so als ordnungspolitische Idee definiert werden, deren Ziel es ist, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden." Soziale Marktwirtschaft bedeutete also zu aller erst Marktwirtschaft mit dem Wettbewerb als Motor und der freien, unregulierten Betätigungsmöglichkeit jedes einzelnen Menschen als unverzichtbare Triebkraft. Sie sollte durch Ordnungspolitik, die einen Rahmen setzt, aber nicht in den Markt eingreift, gesichert werden. Dann, und nur dann, ist ein sozialer Fortschritt für alle gesichert. Von Sozialpolitik, Regulierung, Bürokratisierung, Umverteilung und wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates ist hier nicht die Rede. Müller-Armack verweist in seinem Artikel insbesondere auf die „negativen Erfahrungen, die mit interventionistischen Mischsystemen gemacht wurden“; sie seien in sich widersprüchlich sind und führten zu Blockaden. Dabei hatte er weniger die nationalsozialistische Zeit als vielmehr die Sozialstaatswirtschaft der Weimarer Republik vor Augen. Es muss wohl nicht hervorgehoben werden, wie aktuell seine Kritik ist. Müller-Armack betont, dass bereits die Orientierung der Marktwirtschaft am Konsumenten und damit am Verbrauch eine soziale Leistung darstelle. Voraussetzung für sie bilde ein funktionsfähiges Preissystem. Zudem sorge der Wettbewerb über Produktivitätssteigerungen für soziale Verbesserungen. Dem Wettbewerb schreibt Müller-Armack noch weitere Vorzüge zu, etwa dass einseitige Einkommensbildungen, die aus der Durchsetzung von Sonderinteressen beruhen, eingedämmt würden.

Der nur wenige Spalten umfassende Artikel liest sich wie ein Programm für Strukturreformen in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts und stammt doch aus dem Jahr 1956. In der zweiten Hälfte des Artikels ist in überschaubarem Ausmaß von staatlichen Eingriffen die Rede. An erster Stelle steht dabei die institutionelle Sicherung des Wettbewerbs, um dessen Beschränkung zu verhindern. Erst dann folgen Überlegungen zur staatlichen Umverteilung von Einkommen im Rahmen einer Sozialpolitik, die allerdings stets marktkonform gestaltet werden müsse. Das bedeutet, dass die Regierung nicht störend in den Markt eingreift. Auch Wachstums- und Konjunkturpolitik werden erwähnt, aber der Ökonom und Religionswissenschaftler hat sowohl einen stabilen Haushalt als auch eine gesicherte Geldordnung als Voraussetzung für sie herausgestellt.

Die genannten Politiken tragen sämtlich den Geist jener Forderung in sich, die Alexander Rüstow bereits 1932 auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik im Hinblick auf die Notwendigkeit eines neuen Liberalismus wie folgt zum Ausdruck gebracht hatte: Die „reaktionäre“ Wirtschaftspolitik müsse aufgegeben und durch liberale Eingriffe „in Richtung der Marktgesetze“ ersetzt werden, um den neuen Zustand schneller herbeizuführen. Indes kritisierte Rüstow, der wie Müller-Armack zu den interventionsfreudigeren Gründervätern gehört, bereits 1959 die Fortführung einer „musealen Sozialpolitik“. Sozialpolitik habe nur als Sozialfürsorge eine Berechtigung. Den Sozialaufwand des Jahres 1958 von heute lächerlich gering erscheinenden 33 Mrd. DM bezeichnete er als schweren Fehler, zumal die Kosten vielfach von der Arbeiterschaft selbst getragen werden müssten. Dass dies zur Linderung der Not in einer in Hochblüte befindlichen Wirtschaft erforderlich sei, „glaubt doch niemand“. Auch gegen die Zahlung von Kindergeld, das von den Nationalsozialisten geschaffen und 1954 wieder eingeführt wurde, erhob er „allerschwerste Einwände“. Entproletarisierung bedeutete für Rüstow die Rückführung des Sozialstaats und nicht seinen Ausbau.
Besonders harsch urteilte der ursprüngliche Altphilologe über den Siegeszug des Sozialstaats in der Weimarer Republik: „Ich will auch nicht von der Übertreibung dieser sozialen Einstellung reden, von jener Wehleidigkeit, mit der heute fast jeder Interessent erwartet, dass auf jedes Wehwehchen, und sei es noch so klein, sofort von öffentlicher Hand ein möglichst großes Pflaster geklebt wird, ein Pflaster, das letzten Endes aus unserer Haut geschnitten werden muss, man verzeihe das etwas grausame, aber leider zutreffende Bild.“

Die Dynamisierung der Rente 1957 auf der brüchigen Grundlage eines fiktiven „Generationenvertrages“ markiert für die beiden Humanisten Rüstow und Röpke den Wechsel von einer sozialen Marktwirtschaft zur Sozialstaatswirtschaft. Wilhelm Röpke schrieb in seiner heftigen Kritik in der Frankfurter Allgemeine Zeitung im Februar 1956 von einer „staatlich organisierten Massenfürsorge“ und von der „Prothese einer durch Proletarisierung verkrüppelten und durch Vermassung zerkrümelten Gesellschaft“. Leider ist Röpkes Verdikt ungehört verhallt; die als „sozial“ bezeichnete Umverteilung wurde im Gegenteil seit den 70er Jahren drastisch ausgeweitet.

Unabdingbare Voraussetzung einer neuen menschenwürdigen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung ist für die beiden Neoliberalen die Marktwirtschaft, die aus ihrer Sicht bereits als solche sozial war. Eine Flankierung durch eine staatliche Sozialpolitik sollte lediglich in Form eines Netzes zum Auffangen sozialer Not (!) erfolgen. Staatliche Rahmen-Ordnungspolitik sollte die Freiheit des Einzelnen und den Wettbewerb sichern sowie private und staatliche Machtkonzentration begrenzen. Marktwirtschaft und Soziales sind keine Gegensätze. Ein Spannungsverhältnis besteht hingegen zwischen Markt und Staat. Zwei Prinzipien stiften hier Orientierung: Subsidiarität und Solidarität. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Staat und Gesellschaft dem Einzelnen nicht das entziehen dürfen, was er selbst leisten kann. Das Solidaritätsprinzip besteht darin, sich gegenseitig freiwillig Hilfe zu leisten und füreinander in schwierigen Lebenslagen einzutreten. Im Einklang mit der christlichen Soziallehre bedeutet das, den einzelne Mensch weder allein zu lassen noch ihm seine individuelle Entscheidungsfreiheit und persönliche Verantwortung zu nehmen. Werden beide Prinzipien angewandt, rücken der Mensch und die Befriedigung seiner Bedürfnisse in den Mittelpunkt des Wirtschaftens.

Die Schöpfer der Sozialer Marktwirtschaft stellten (neo)liberale Grundsätze in den Mittelpunkt ihres Ordnungskonzepts, vor allem den Schutz und die Förderung des Privateigentums, freie Preisbildung, die Entscheidungsfreiheit und Selbstverantwortung jedes Menschen sowie den Leistungswettbewerb. Die genannten Werte bilden die unersetzbare Grundlage einer gerechten Gesellschaft. Schließlich war die Soziale Marktwirtschaft mehr als nur ein wirtschaftliches Ordnungsmodell: „entscheidend sind die Dinge jenseits von Angebot und Nachfrage, von denen Sinn, Würde und innere Fülle des Daseins abhängen, die Zwecke und Werte, die dem Reiche des Sittlichen im weitesten Verstande angehörten.“ schrieb Wilhelm Röpke 1958.

 
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