| Freiheit – F.A. Hayek featuring I. Kant |
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Die Freiheit gilt es aus Gründen der Vernunft und ohne einen empirischen Zweck zu schützen. Sie kann nur aus prinzipiellen Gründen, nicht aber aus Erwägungen der Nützlichkeit verteidigt werden. Eine freie Gesellschaft gründet auf der Freiheit jedes einzelnen Menschen, der Gleichheit aller vor dem Gesetz und der Selbstständigkeit jedes Bürgers. Die Freiheit steht und fällt mit der Gleichheit der Menschen vor dem Recht. Es gilt also ungleiche Menschen gleich zu behandeln. Die Alternative ungleiche Menschen ungleich zu behandeln, um sie gleich zu machen, ist verwerfliche Willkür. Zugleich gilt, dass kein Mensch andere Menschen anders als durch öffentliche Gesetze zwingen können soll. Stets kommt es darauf an, die Handlung des Einen mit der Freiheit des anderen nach einem allgemeinen Gesetz zusammen zu vereinigen. „Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“ schrieb Kant in seiner Metaphysik der Sitten. Jede Handlung ist folglich recht, die mit diesem allgemeinen Prinzip vereinbar ist. Erst die Zivilisation hat dem Menschen die Rahmenbedingungen für eine Entwicklung in Freiheit gegeben, denn sie hat das Individuum aus den Fesseln der kleinen Horde befreit. Unpersönliche, abstrakte Regeln schützen den Einzelnen vor der Gewaltanwendung anderer und schaffen eine geschützte Sphäre, in der sich Wissen und Persönlichkeit des Menschen entfalten können.
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