| Typische Ordnungsmerkmale demokratischer Wohlfahrtsstaaten |
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Vor 35 Jahren strebte der Ausbau des Wohlfahrtsstaates unter der vermeintlich „sozial-liberalen“ Koalition Willi Brandts seinem Höhepunkt zu. Die Politik vollzog einen paradigmatischen Wechsel, weg von der sozialen Absicherung verschiedener Lebensrisiken hin zur kollektiven Daseinsfürsorge. „Die Expansion des westdeutschen Sozialstaats erreichte um 1972/73 ihren Höhepunkt.“ schreibt Michael von Prollius in seiner ordnungspolitischen Wirtschaftsgeschichte nach 1945 und benennt die typischen Ordnungsmerkmale demokratischer Wohlfahrtsstaaten:
„1. Egalitäre Gerechtigkeit: Das weit verbreitete Denken in wettbewerbswidrigen Durchschnittsgrößen legt Gerechtigkeit als Verminderung der Ungleichheit einkommens- und vermögensbedingter Lebensbedingungen aus. Der Berliner Liberale urteilt: „Es ist offensichtlich, dass ein solcher Staat schleichend eine soziale Revolution vollzieht, deren Ziel die möglichst vollkommene Gleichheit der Vermögen, der Einkommen, der Lebensbedingungen insgesamt ist.“ Nach der Lektüre dieser Zeilen wird deutlich, dass sich hinter der Reform- und Konsensmaske der aktuellen Großen Koalition ein ordnungspolitisches Konzept versteckt – die Fortsetzung des Brandtschen „Mehr Demokratie, weniger Markt wagen“. |




