| Freiheit, nicht Glück, ist der Maßstab allen staatlichen Handelns |
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Der Begriff „Wohlfahrtsstaat“ bezeichnet den (vermeintlichen) Zweck allen staatlichen Handelns, die Förderung der Wohlfahrt, letztlich des Wohlstandes aller Mitglieder desselben. Die Mittel der Staatsmacht sind umfangreich und umfassen alle denkbaren Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Bevölkerungsgruppen einerseits und ihres Schutzes vor allen Gefahren des Lebens andererseits. Durch seine immer stärker ausgreifende Tätigkeit gibt sich der Wohlfahrtsstaat gleichsam selbst ein Gütesiegel, nämlich Wohlfahrt sei nur durch den Staat möglich. In derartigen totalen Wohlfahrtsstaaten reicht die Betreuung der Bürger von der Säuglingsanfangsnahrung bis zur Friedhofssatzung und dem Monopol für die letzte Ruhestätte. Alle Lebensabschnitte werden staatlich erfasst: Kindergeld soll Eltern dazu bewegen neue Rentenkassenzahler in die Welt zu setzen, beim Staatsmonopol Schule werden in einer zentralen Planungskommission Bildungsinhalte allgemeinverbindlich festgelegt, bei der Arbeit regeln Antidiskrimierungsvorschriften selbst die Auswahl der Beschäftigten, der Ruhestand wird auf 67 festgesetzt und auch über den Tod hinaus gibt es keinen letzten Willen ohne Erbschaftssteuer und dessen Einschränkung durch Pflichtanteile. Ein Durchschnittsbürger muss heute in Deutschland über 80.000 Bestimmungen in seinem Leben beachten. Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass staatlich generierte Wohlfahrt ungerecht und ineffizient ist. Sie basiert auf einer Ausbeutung von Minderheiten durch wechselnde Mehrheiten. Sie bevorzugt Partikularinteressen nach kurzfristigen Interessen der jeweils reihum herrschenden Parteien. Sie geht einher mit gigantischen Sickerverlusten durch die überbordende Staatsbürokratie. Zugleich wird die proportionierlichste Bildung der Kräfte (Wilhelm von Humboldt) eines jeden Einzelnen behindert, durch den Zwang, den Wohlfahrtsstaaten in allen Lebensgebieten ausüben. Immanuel Kant hat bereits vor über 200 Jahren darauf hingewiesen, dass das Recht des Staates nicht auf dem Wohlergehen der Menschen gründet, sondern auf ihrer Freiheit. Nach einem allgemeinen Gesetz, d.h. unter öffentlichen Zwangsgesetzen, dient Recht dazu, jedem das Seine zu sichern, besonders gegen andere. Auf dieser Idee gründet der kantische Staatsvertrag: Die Freiheit aller gilt es durch das Recht zu sichern. Freiheit ist der alleinige Maßstab staatlichen Handelns und nicht das Glück! Freiheit des Menschen heißt insbesondere, dass jeder das Glück auf seine Art und Weise sucht; auf keinen Fall darf der Staat Vorschriften machen, wie die Menschen glücklich werden sollen. Nur dann kann jeder sein persönliches Verständnis von Glück entwickeln und verfolgen, nur dann können sich das Wissen und die Fähigkeiten aller bestmöglich entfalten und gegenseitig befruchten. Der Staat hat nicht Tugend zu lehren, sondern nur was recht ist, und er hat für die Durchsetzung des Rechts auch mit Zwang zu sorgen. |




