| Rechtsstaat statt Machtstaat! |
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| Geschrieben von: mvp |
| Sonntag, 25. November 2012 |
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„Ob der Mensch als Zweck und der Staat als Mittel oder ob das Gegenteil angenommen wird, bestimmt den Unterschied zwischen Rechts- und Machtstaat.“ urteilt Felix Somary. Der österreichisch-schweizerische Bankier und Nationalökonom (1881-1956) hat in seinem weitsichtigen Buch „Krise und Zukunft der Demokratie“ ein kurzes Kapitel im Rahmen seiner Analyse der Kriegsperiode eben der „Ersetzung des Rechtsstaates durch den Machtstaat“ gewidmet. Bezeichnenderweise schließt es an die Kritik des staatlichen Geldmonopols an. Somary sieht im Rechtsstaat, der Europa seit der Feudalzeit geprägt habe, den entscheidenden Unterschied zu allen anderen Kontinenten. Allerdings sei der Rechtsstaat seit der Kriegsperiode auf das schwerste bedroht. Wie sehr der Rechtsstaat durch die nationalsozialistische Pervertierung des Rechts unter die Räder gekommen ist, hat insbesondere der deutsch-amerikanische Jurist und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel (1898-1975) in seinem Band „Der Doppelstaat“ bereits Ende der dreißiger Jahre herausgearbeitet. Während der Normenstaat durch berechenbare tradierte und neue Rechtsvorschriften gekennzeichnet ist, orientiert sich der Maßnahmenstaat an situativ-politischen Zweckmäßigkeiten. Im Nationalsozialismus konnte sich der Maßnahmenstaat im Zweifel gegen den Normenstaat durchsetzen. Die Politik, nicht die Gerichte, entscheidet. Der Primat der Politik überlagert das Recht. Felix Somary verdeutlicht den Unterschied zwischen Rechts- und Machtstaat auf prägnante Weise: „Die Grundgesetze des Rechtsstaates präzisieren die Rechte der Bürger, die des Machtstaates die Pflichten. Auch der Rechtsstaat verlangt von seinen Bürgern Leistungen, aber sie sind gesetzlich begrenzt; die Pflichten im Machtstaat sind ‚ungemessen’.“ und er fährt fort: „Ein Gentleman, so lautet die schöne englische Definition, ist ein Mann, der von seinem Recht nie hundertprozentigen Gebrauch macht. ... Den Rechtsstaat charakterisiert die Begrenzung, das Maß; den Machtstaat die Unbegrenztheit, das Totale. Total ist alles, was er angreift: der Krieg, die Wirtschaftsführung, die Unfreiheit der eigenen und der unterworfenen Völker, die Enteignung, die Rechtlosigkeit.“ Offenkundig konzentriert sich im Machtstaat die Gewalt. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben. Schneller, alternativloser Pragmatismus gewinnt die Oberhand. Die Politik muss handeln. Von ihr werden Entscheidungen erwartet. Die Massen erwarten Handlungsfähigkeit, Geschlossenheit, Durchsetzungsstärke. Politisches Handeln wird zur Wettkampfarena, in der sich der Stärkste, Geschickteste, Gewiefteste durchsetzt. Große Männer und Frauen sollen über große Themen entscheiden. Bezeichnenderweise werden Fragen von großer Tragweite tatsächlich schnell entschieden. Hingegen schleppen sich alltägliche Routineangelegenheiten dahin. Für Liberale ist der Machtstaat ein Graus. Freiheitsfreunde sind sensibel für machtpolitisch begründete Weichenstellungen. Friedrich August von Hayek hat in seiner „Verfassung der Freiheit“ hervorgehoben, dass die Freiheit unter dem Gesetz durch die Befolgung allgemeiner, abstrakter Regen gekennzeichnet ist, die uns nicht dem Willen eines anderen unterwerfen. Die Allgemeinheit und Abstraktheit führe dazu, dass das Recht nicht willkürlich sei: „So wie ein echtes Gesetz keine partikulären Umstände anführen soll, so sollte es insbesondere keine bestimmten Personen oder Gruppen herausgreifen.“ Die Gedanken von Felix Somary, Ernst Fraenkel und Friedrich Hayek geben Anlass zum Nachdenken – mit historischer und aktueller Perspektive. Felix Somary, der „Seismograph der Krisen“ schlussfolgerte in seinem 1952 erschienen Band, der als sein politisches Vermächtnis gilt: Von „der Möglichkeit des Abbaues der Schuldenlast hängen die Chancen für die Rückkehr zum Rechtsstaat ab. .. Es braucht Generationen, um die Grundlagen des Rechtsstaates zu legen, aber nur Jahre, um sie zu zerstören.“ |




