Startseite Zum Mitnehmen Zentrale Texte Was ist Liberalismus? „Libertarianismus“ - erstmals deutscher Lexikonbeitrag erschienen
„Libertarianismus“ - erstmals deutscher Lexikonbeitrag erschienen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: mvp   
Mittwoch, 27. Oktober 2010

Der Hamburger Philosoph Rolf W. Puster hat den ersten Lexikonbeitrag zum Thema „Libertarianismus“ in einer deutschen Fachenzyklopädie der Philosophie publiziert.

Der sehr lesenswerte Artikel besteht aus drei Abschnitten: Im ersten Teil wir der Begriff erläutert. Es folgt im zweiten Teil die Begriffs- und Problemgeschichte. Der dritte und umfassendste Abschnitt erläutert zunächst die begrifflich-theoretischen Grundlagen des Libertarianismus, behandelt anschießend die Stellung im politischen Spektrum und schließt mit Ausführungen zum Anti-Etatismus der Libertären sowie ihren Gründen.

Zum Begriff
Das englische Substantiv „Libertarianism“, dessen geläufigere Entsprechung Libertarismus laute, bezeichne eine sich zunehmend selbstbewusst artikulierende „radikal-liberale Strömung der zeitgenössischen politischen Philosophie“. Radikal sei diese, weil der Freiheit des Individuums eine kompromisslose normative Priorisierung eingeräumt werde und infolgedessen eine weitreichende Reduzierung des staatlichen Einflusses angestrebt werde. Die beiden Hauptströmungen, der minarchistische und der anarchistische Libertarismus, plädieren einerseits für einen Minimalstaat und andererseits für eine Privatisierung selbst staatlicher Kernaufgaben (innere und äußere Sicherheit), so Rolf W. Puster. Dabei werde der Anti-Etatismus von einer empirischen Überzeugung getragen, nach der sich mittels der „Wirkmechanismen freier Märkte die meisten Probleme des gesellschaftlichen Zusammenlebens effizienter und friedlicher lösen lassen als mit den herkömmlichen Mitteln der Politik.“

Zur Begriffs- und Problemgeschichte
Der Niedergang des politischen Liberalismus sei seit dem Ende des 19. Jahrhunderts mit einer schleichenden Erosion sowohl der begrifflich-theoretischen Fundamente als auch der Grundüberzeugungen einhergegangen. „Sozialdemokratisch“ und „liberal“ seien im Englischen weitgehend identisch. Seit den 1950er Jahren habe sich in den USA der Begriff „Libertarianism“ als Selbstkennzeichnung klassisch-liberaler Ideale etablieren können. Unter den Ahnen fänden sich das Naturrecht, Lockes Schutz von Leben, Freiheit und (Selbst-)Eigentum, Hume, Smith, Kant Humboldt, Stirner, Mill, religiöses Toleranzstreben, Aboliotionismus, Frauen- und Freihandelsbewegung, Anarchismus und die Österreichische Schule mit Mises, Hayek und Rothbard, ferner Rand sowie die Public-Choice-Schule.

Begrifflich-theoretische Grundlagen
Die normative Grundlage schlechthin sieht Rolf W. Puster darin, dass „keine Person gewaltsam daran gehindert werden darf, also dass jede Person das Recht hat, ihre Glücksvorstellungen handelnd zu realisieren, solange und insofern sie auch ihrerseits andere nicht gewaltsam daran hindert, das gleiche zu tun.“ Personen hätten folglich ein elementares Recht frei zu sein. Bemerkenswerterweise sei dieses Recht für Libertäre derart grundlegend, dass es nicht mehr substanziell durch weitere Rechte ergänzt werden müsse und sich nur noch materiell entfalten müsse.
Rolf W. Puster schließt mit dem Nichtaggressionsgebot als Grundnorm libertärer Moral an, das Selbstverteidigung als legitimes Handeln einschließe und daher genauer ein „Verbot initialer Gewaltanwendung“ sei. Unter Gewalt sei sowohl die Anwendung als auch die glaubhafte Androhung zu verstehen. Der Maßstab für Glück liege in jeder Person selbst begründet und sei daher weder objektivierbar noch oktroyierbar. „Glücksrealisierungsrechte“ könnten nur von Individuen getragen werden.
Puster betont, dass Recht darin bestehe, der Freiheit anderer Grenzen zu setzen, folglich seien Rechte leer, denen keine Pflichten entsprechen. Zwang sei nur zur Freiheitssicherung rechtfertigbar. Der Libertarismus erkenne ausschließlich negative Rechte an, wodurch er sich von „vielen ausgebleichten Spielarten des Liberalismus“ unterscheide.
Die Aufweichung des Begriffs Zwangs, seine Vermischung mit Anspruchsrechten und die durch laxen Sprachgebrauch unterlassene Abgrenzung von Übel entstehe, sobald Zwang nicht mehr als interpersonale Relation verstanden werde. So lautet stark verkürzt die Argumentation des Hamburger Philosophen.

Stellung im politischen Spektrum
„Das Kriterium der Etatismusnähe bzw. -ferne zeigt, dass Libertäre von allen Nicht-Libertären durch einen merklich tieferen Graben getrennt sind als diese untereinander. Mehr noch, die Gegnerschaft der sozialistisch-ökologisch-konservativen Etatismusallianz gegen den L. ist auch von weitaus feindseligerer Natur als deren internes Konkurrenzverältnis: Denn der L. zielt mittels der Stärkung von Marktmechanismen auf die Schwächung bzw. Abschaffung aller staatlichen Machtmittel, ohne welche der politische Gestaltungswille der Etatisten zur Wirkungslosigkeit verdammt bliebe.“ konstatiert Rolf W. Puster. Daher sei das Links-Rechts-Spektrum zur Erfassung der Eigenart des Libertarismus ungeeignet. Zugleich neige das Gros der Intellektuellen zum Etatismus, da dieser ihnen mehr wohldotierte Stellungen biete als der Markt. Den Libertarismus  mit Stillschweigen zu übergehen, habe sich als stärkste Waffe erwiesen.

Anti-Etatismus und seine Gründe

Rolf W. Puster nennt zwei Fragen, die in Bezug auf jedes Staatshandeln Anhänger des Libertarismus stellten: 1. Ist das Staatshandeln mit dem zentralen Grundrecht vereinbar, frei zu sein? 2. Ist das Staatshandeln im positiv beantworteten Fall effizient und somit die erhobenen Steuern und Abgaben wert?
Staatshandeln sei stets dem Vorwurf des Paternalismus ausgesetzt, was auch demokratisches und gesetzeskonformes Handeln nicht heile. Hinzu komme die Tendenz zur Kreation und Ahndung von „crimes without victims“. Zudem reduziere Staatshandeln die Freiheiten durch Vorgabe von Richtung und Resultaten. Grundsätzlich bestehe ein mangelnder Anreiz für effizientes Staatshandeln. Der zu „hypertrophen Sozialbürokratien neigende Wohlfahrtsstaat“ zerstöre – empirisch belegt – die Grundlagen des Wohlstandes und schaffe somit längerfristig Armut. Soziale Gerechtigkeit unterscheide sich „kategorial nicht von anderen unzulässigen Formen gewaltsamer Eigentumsentziehung“.
Die libertäre Alternative seien offene, wohlhabendere Gesellschaften mit geringer Staatsquote, unregulierten Märkten sowie starkem Schutz von Eigentum und Vertragsfreiheit. Zu den außenpolitischen Merkmalen des Libertarismus zählten Anti-Interventionismus, Freihandel und defensive Landesverteidigung – Markt und Wettbewerb würden auch zwischenstaatlich ihre Vorteile entfalten. Zentralisierung und weitreichender Überwachung setze der Libertarismus das Recht auf Sezession entgegen.
Rolf W. Puster schließt mit dem Hinweis, dass der Libertarismus die geringe Zahl wie die Rigidität seiner Prinzipien in einer komplexen Welt als Vorzug herausstelle.


Quelle: Rolf W. Puster: Libertarianism, in: Hans Jörg Sandkühler (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie. In drei Bänden mit einer CD-ROM. Hamburg 2010, Bd. 2, Sp. 1421a-1425b.

 
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