| Eigentum |
|
|
|
| Samstag, 06. August 2005 | |||
|
„Erst der Liberalismus erkannte die gesellschaftliche Funktion des Sondereigentums [= Privateigentum] an den Produktionsmitteln. Es bringt die Güter in die Verfügungsgewalt derjenigen, die sie am besten zu verwenden wissen, es leitet sie in die Hand des besten Wirts. Daher ist nichts dem Wesen des Eigentums abträglicher als Besitzprivilegien und Produzentenschutz. … Der Eigentümer entzieht niemand etwas. Niemand kann sagen, dass er entbehrt, weil ein anderer besitzt. Man schmeichelt den Neidinstinkten der Masse, wenn man ausrechnet, wie viel mehr der Arme zu verzehren hätte, wenn es keine Unterschiede des Besitzes gäbe. Nur pflegt man dabei zu übersehen, dass die Größe der gesellschaftlichen Position und die des gesellschaftlichen Einkommens nicht starr und unveränderlich sind, vielmehr wesentlich von der Besitzverteilung abhängen. Wenn das Eigentum anders verteilt wäre, dann würden minder tüchtige Wirte, deren Wirken weniger ergiebig ist, einen Teil der Produktion kommandieren; das müsste die Menge der Produkte vermindern.“ Ludwig von Mises, Gemeinwirtschaft, 106. „Nur weil unsere Gesellschaftsordnung die Ungleichheit des Eigentums kennt, nur weil sie jeden anspornt, so viel als möglich und mit dem geringsten Aufwand an Kosten zu erzeugen, verfügt die Menschheit heute über die Summe von jährlichem Reichtum, den sie nun verzehren kann. Würde man diesen Antrieb beseitigen, so würde man die Ergiebigkeit der Produktion so sehr herabdrücken, dass die Kopfquote des Einkommens bei gleichmäßiger Verteilung tief unter das fallen würde, was selbst der Ärmste heute erhält.“ Ludwig von Mises, Liberalismus, 27f. „Nicht die Regierung (monarchisch oder demokratisch) ist die Quelle menschlicher Zivilisation und sozialen Friedens, sondern das Privateigentum und die Anerkennung und Verteidigung der Privateigentumsrechte, das Vertragsprinzip und die individuelle Verantwortung.“ Hans-Hermann Hoppe, Demokratie, 117. „Wenn aber das Eigentum mehr und mehr zum prekären Besitz herabsinkt, der von der Willkür der Verwaltung … oder von der Gnade des Stimmzettels abhängig ist, wenn es zu einer Geisel in der Hand der Eigentumslosen oder Minderbesitzenden wird, wen es … aufhört, eines der selbstverständlichen und elementaren Rechte zu sein, das keiner anderen Begründung als der des Rechtes selbst bedarf, dann ist das Ende einer freien Gesellschaft abzusehen.“ Wilhelm Röpke, Jenseits von Angebot und Nachfrage, 38.
|





