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Samstag, 06. August 2005 |
„Der Unternehmer bleibt so oft er auch diese
Dienstverhältnis abschütteln und umkehren möchte, der Diener des
Marktes, dessen Gehorsam belohnt und dessen Ungehorsam bestraft wird,
solange wir in einer echten, d.h. vom Wettbewerb gesteuerten
Marktwirtschaft leben. Auch vom ’königlichen Kaufmann’ gilt, dass er
auf diesen Ehrentitel nur Anspruch machen kann, wenn er der ‚erste
Diener’ seines Reiches, nämlich des Marktes, ist. Selbstherrlicher
König kann er nur in dem Grade sein, wie ihm ein Monopol erlaubt, seine
dienende Stellung zu vergessen.“ Wilhelm Röpke, Jenseits von Angebot und Nachfrage, 378f.
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