Startseite Zum Forum Ordnungspolitik ... und ihre Ahnen Reichsfreiherr vom und zum Stein (1757) - freiheitliche Staatsreformen
Reichsfreiherr vom und zum Stein (1757) - freiheitliche Staatsreformen PDF Drucken E-Mail

Der preußische Staatsmann und Reformer Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein (1757-1831) ist vor allem wegen seiner Verwaltungs- und Wirtschaftsreformen bekannt geworden. Im Gedenkjahr 2007 wurde Steins 250. Geburtstag und das 200-jährige Jubiläum der "Nassauer Denkschrift" gefeiert, dem Reformprogramm für den preußischen Staat. 

Steins Anliegen war vorwiegend eine Reform der Verwaltung, weniger eine freiheitliche Ordnung. So griff Stein kaum auf die damals moderne Staats- und Verfassungstheorie zurück, sondern auf die ältere ständische Verfassung, die er in Westfalen kennen gelernt hatte. Steins Reformziel lautete: „Belebung des Gemeingeistes und des Bürgersinns, die Benutzung der schlafenden und falsch geleiteten Kräfte und zerstreut liegenden Kenntnisse, der Einklang zwischen dem Geist der Nation, ihren Ansichten und Bedürfnissen und denen der Staatsbehörden, die Wiederbelebung der Gefühle für Vaterland, Selbständigkeit und Nationalehre.“
Als Staatsminister gelangen Stein binnen eines Jahres in der Tat weit reichende Reformen: Das Edikt vom 9. Oktober 1807 beinhaltet die Freiheit der Person und des Grundeigentums. Einen Meilenstein bildete die Aufhebung der Erbuntertänigkeit. Hinzu kam die Selbstverwaltung von Provinzen, Städten und Gemeinden. 

Stein war als neuntes Kind eines alten, wirtschaftlich unabhängigen, reichsunmittelbaren Adelsgeschlechts auf dem väterlichen Schloss von Nassau aufgewachsen. Nach seinem Jura-, Geschichts- und Kameralistikstudium in Göttingen trat er 1780 in den preußischen Staatsdienst ein – im Bergwerks- und Hüttendepartement des westfälischen Bergbaus. Später wurde er Direktor des Bergamtes, Präsident der Märkischen Kriegs- und Domänenkammer in Hamm und war für die Säkularisation der 1803 zu Preußen gekommenen preußischen Territorien Paderborn und Münster zuständig. Als königlicher Wirtschafts- und Finanzminister war er für den Staatshaushalt verantwortlich und hob in begrenztem Umfang Binnenzölle auf, scheiterte aber mit der Modernisierung der Kabinetts- durch eine Ministerialregierung. Nach 1816 zog sich Stein weitgehend aus der Politik zurück, zumal er kaum noch Einfluss ausüben konnte. Hardenberg war längst offen zum Etatismus gewechselt.

Stein zählt zwar nicht zu den klassischen Liberalen. Seine Staatsdienerkarriere und das Beamtendeutsch vieler seiner Texte verdeutlichen dies. Aber auch wenn Steins Forderungen und Maßnahmen als Beamtenliberalismus in vielerlei Hinsicht nur eingeschränkt liberal sind, erreichte er doch mit seiner praktischen Verfassungsarbeit unter den großen Zwängen seiner Zeit Beachtliches. Sein Zwei-Kammer-Modell unterscheidet sich zwar grundsätzlich von Hayeks Verfassungsentwurf, beide verbinden aber auch Gemeinsamkeiten und gründen in der Antike. Zudem erfahren wir aus seiner Vielzahl von Briefen viel über die Pfadabhängigkeit von Ordnungen, Patriotismus und die „natürliche“ Staffelung der Gesellschaft. Zugleich wird in seinen politischen Briefen und Denkschriften deutlich, wie in der praktischen Politik freiheitlich gesonnene Kräfte um eine Staatsreform ringen. Steins Biograph Heinz Duchhardt charakterisierte ihn als Reformer, der nur einen halben Flügel des Tors zur Moderne aufstieß. Das wäre aktuell viel mehr als viele Freunde der Freiheit sich realistischerweise erhoffen.

 
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