| Wilhelm von Humboldt (1792/1851) - Grenzen der Wirksamkeit des Staats – Polizeigesetze |
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Wilhelm von Humboldt (1767-1835) war als deutscher Gelehrter, Staatsmann und Diplomat sowie Mitbegründer der Universität Berlin vielseitig tätig. Seine Staatstheorie aus der Jugendschrift „Grenzen der Wirksamkeit des Staates“ machte ihn zu einem der größten Freiheitstheoretiker in Europa und zu einer Ausnahmeerscheinung in Deutschland. Zeitlebens bildete der eigentliche Mittelpunkt seines Lebens aber die Beschäftigung mit Bildung, Sprache, Literatur und Kunst.Wilhelm von Humboldt wurde zusammen mit seinem Bruder Alexander von renommierten Hauslehrern auf Schloss Tegel und in der Berliner Stadtwohnung unterrichtet, zudem mit Privatvorlesungen auf die Universität vorbereitet. Wilhelm ging trotz seines juristischen Studiums bald seinen Vorlieben nach, insbesondere der Philosophie und der griechischen Antike. In Weimar beriet er fachkundig und kritisch Schiller und Goethe. Bildungs- und Kontaktreisen in Europa sowie ein jahrelanger Aufenthalt als preußischer Gesandter in Rom (1802-1808) vervollständigten seine universale Bildung. Als Sektionschef reformierte er auf Drängen des Freiherrn vom Stein innerhalb nur eines Jahres das Bildungswesen und gründete 1810 die Berliner Universität.
Die Schrift „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“ ist wahrscheinlich im Frühjahr 1792 verfasst worden, aber vollständig erst geraume Zeit nach seinem Tode publiziert worden. Im Mittelpunkt steht die Frage des Staatszwecks, die Humboldt der Frage nach dem Zweck des Menschen unterordnet. Als vornehmste Aufgabe eines jeden Menschen, die jeder nur selbst leisten kann, sieht Humboldt die proportionierlichste Bildung der Kräfte des Einzelnen an: „Der wahre Zweck des Menschen, nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welche die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt, ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerläßliche Bedingung.“ Der Text liest sich zwar heute etwas schwerfällig, ist aber ein ungemein lohnendes Unterfangen. Der unscharfe Begriff Polizeigesetze (Policeygesetze) bezeichnete in der (frühen) Neuzeit eine Fülle von Gesetzen, Normen, An- und Verordnungen, zum Teil auch Verwaltungsakte, die mit dem Anspruch auf generelle Geltung eine „gute Ordnung“ herbeiführen sollten. Humboldts Schrift richtet sich gegen diesen umfassenden Ordnungsanspruch des Staates. So lehnt er insbesondere staatliche Eingriffe zum Zwecke der Wohlfahrt ab. Das gilt sowohl für das „positive Wohl“ einschließlich Leben und Gesundheit als auch für die moralische Erziehungsabsicht. Für Humboldt sind nur abstrakte allgemeine Regeln, die auf Sicherheitsbelange gerichtet sind, Aufgabe des Staates, d. h. der Staat ist letztlich nur dann zuständig, wenn die Rechte anderer gekränkt werden. Alles andere liegt jenseits der Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Ziel ist es, dass jeder Einzelne im Zuge (s)einer maximalen Ermächtigung ein selbst bestimmtes Leben führen kann. Auf diese Weise soll Freiheit auch der Einhaltung der Gesetze dienen, zumal idealer Weise freiwillige Vereinbarungen aus eigenem Antrieb an die Stelle staatlicher Gesetze treten sollen.
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Wilhelm von Humboldt (1767-1835) war als deutscher Gelehrter, Staatsmann und Diplomat sowie Mitbegründer der Universität Berlin vielseitig tätig. Seine Staatstheorie aus der Jugendschrift „Grenzen der Wirksamkeit des Staates“ machte ihn zu einem der größten Freiheitstheoretiker in Europa und zu einer Ausnahmeerscheinung in Deutschland. Zeitlebens bildete der eigentliche Mittelpunkt seines Lebens aber die Beschäftigung mit Bildung, Sprache, Literatur und Kunst.