Startseite Zum Forum Ordnungspolitik ... und ihre Ahnen und Nachkömmlinge Johannes Althusius (1603) - "Politica" - Beginn des verfassungsrechtlichen Denkens
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Johannes AlthusiusJohannes Althusius (1563-1638) wirkte als Rechtsgelehrter und Rechtssyndikus vor allem in der Grafschaft Ostfriesland. Er was gleichermaßen theoretisch wissenschaftlich wie politisch praktisch tätig. Im aristotelischen Geist erzogen und von der Schule von Salamanca beeinflusst schuf er mit seinem Hauptwerk „Politica“ eines der bedeutendsten juristischen und politischen Bücher seiner Zeit. Es erlangte jedoch auch wegen der weit in die Zukunft greifenden Lehre vergleichsweise spät den Status eines Klassikers im Vergleich zu seinen Zeitgenossen Hobbes, Bodin und Grotius.

Althusius stammte aus einer bäuerlichen Familie. Er studierte in Köln, Basel und vermutlich in Genf und lehrte ab 1586 an der Hohen Schule zu Herborn bzw. Siegen als (erster) Jurist, später als Professor und Rektor. Althusius zeichnete aus, dass er die theologisch-calvinistische Zielsetzung der Schule in juristische und politik-theoretische Kategorien übertragen konnte. Diese Qualifikation verschaffte ihm im Sommer 1604 eine Anstellung als Syndikus in der calvinistischen Stadt Emden. Im „Genf des Nordens“ vertrat er erfolgreich die politischen und rechtlichen Interessen der Stadt. Als Vorkämpfer einer weitgehend unabhängigen und freien Stadtrepublik erlangte er eine beträchtliche Machtstellung, wobei er sich am Freiheitskampf der niederländischen Generalstaaten orientierte.

Johannes Althusius hat einen wichtigen Anteil an der modernen Entwicklung der politischen Ideen Europas. Er hat das Verhältnis Politik – Recht – Gemeinwesen neu durchdacht und damit Antworten auf drängende Fragen der Zeit gegeben. Seine Staats- und Gesellschaftslehre steht am Anfang eines spezifisch verfassungsrechtlichen Denkens. Demnach ist der Herrscher nicht Inhaber souveräner Gewalt, sondern kann als Amtsträger diese nur ausüben, weil die Souveränität allen Gliedern der Gesellschaft zukommt. Althusius neues Theorem lautet: das Volk begründet die Herrschaft. Genossenschaftliche Vertretungsorgane, eine subsidiäre, von unten nach oben gegliederte Ordnung und der Primat des Staates vor individuellen Machtansprüchen einzelner Fürsten sind Ausdruck diese Haltung. Dies korrespondiert mit seiner Forderung, dass die Deutungshoheit politischer Fragen nicht der Theologie, sondern der Politik(wissenschaft) obliegt, deren Aufgabe eben in der Umsetzung von Fragen des Gemeinschaftslebens besteht.

Als Alternative zu dem etatistischen und statischen Denken für die Organisation des menschlichen Zusammenlebens ist seine auf Ordnung, Disziplin und Eintracht, ja Harmonie im Privaten wie im öffentlichen Bereich zielende „Politik“, noch heute bedeutsam.
 
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