| Solon (594 v. Chr) - Eunomia-Elegie – Begründung der Herrschaft des Rechts |
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Der athenische Staatsmann und Dichter Solon (640-560) zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten der griechischen Antike. Solon ist darüber hinaus ein Mann von weltgeschichtlicher Bedeutung: Mit seinem Reformwerk hat er einen Meilenstein in der Verfassung der Griechen und im politischen Denken Europas gesetzt. Bereits im 4. Jahrhundert v. Chr. galt Solon als „Verfassungsstifter“ und Begründer der Demokratie.Solon wurde etwa um etwa 640 v. Chr. in einer der vornehmen, möglicherweise aber verarmten Familien Attikas geboren. Zu dieser Zeit begann Attika seine ländliche Abgeschlossenheit aufzugeben. Grundlage für Athens Aufstieg war der Außenhandel, der sich im großen Stil entwickelte, aber auch Krieg, zum Beispiel um die Insel Salamis, zu dem Solon aufgerufen hatte. Die Voraussetzung im Innern bildeten die solonischen Reformen. Solon, der als Kaufmann weit gereist war, hatte sich als erfolgreicher Redner einen Namen gemacht, der seine Hörer mit einer lehrhaften Poesie gleichermaßen lebhaft wie rational ansprach, bevor er zur Schlichtung innerer Zwistigkeiten Athens gerufen wurde. In seiner Eunomia-Elegie benennt er die Missstände: Das Recht des Stärkeren führt in unauflöslicher Verbindung mit Rechtsbruch und Korruption zum Staatsversagen. Nicht göttliches, sondern menschliches Versagen ist Ursache der Krise. Hier setzt Solon mit seinem politischen Programm an, dem Ideal der Eunomia, das er in seiner Elegie (wahrscheinlich) 594/93 v. Chr. andeutete: die gute Ordnung der Herrschaft des Rechts. Eunomia-Elegie (so genanntes Fragment 4) Nie wird unsere Stadt vergehn nach der Fügung der Götter, nach der Seligen Wunsch oder dem Schicksal des Zeus, weil fürsorgenden Sinns ihre Hände über uns breitet Pallas Athene, des Zeus stolzes, erhabenes Kind; Aber die Bürger selber aus Unverstand drohen die große Stadt zu verderben, durch Geld und seine Lockung verführt, und der rechtlose Sinn der Lenker des Volkes. Schon stehen viele Sorgen bereits, die sich ihr Übermut schuf. Denn sie verstehn nicht die Sattheit zu bändigen, nicht was sich bietet wahrzunehmen beim Mahl, fröhlich und fein und für sich. Nach einer Lücke folgt ein einzelner Vers. ungerechter Erwerb hat ihnen Reichtum verschafft Wieder eine Lücke, dann folgt dies weder heil’gen Besitz noch das gemeindliche Gut schonen sie, sondern sie stehlen und raffen von überall alles, denn sie missachten dreist Dikes erhabnes Gesetz, Dikes, die schweigend begreift was geschieht und was früher geschehn ist, und die gewisslich einmal kommen wird, strafend die Schuld. Unentrinnbar naht schon die Wunde der ganzen Gemeinde. schlimmer Knechtschaft verfällt rasch eine jegliche Stadt welche Entzweiung im Innern des Volkes und schlafenden Krieg weckt, der dann grausam so viel blühende Leben zerstört. Denn von Feinden wird schnell eine schöne Gemeinde zerrieben – unverständlich – Solche Leiden gehen um im Lande selber; doch viele von den Armen, verkauft, ziehn in die Fremde hinaus ihre Heimat verlassend, in schmähliche Fesseln geschlagen. Solcher Art kommt das Unglück des Volks in das Haus eines jeden, und die Tore des Hofs halten es nicht mehr zurück; über die höchsten Zäune hinüber springt es, und findet sicherlich jeden, auch den der sich im Innern verkriecht. Meine Seele befiehlt mir, das Volk von Athen zu belehren, daß Unordnung sehr viel Übel dem Staat beschert, Ordnung dagegen zeigt alles gar wohl bestellt, macht es gefüge, schlägt in Fesseln den Mann welcher das Recht übertritt, glättet das Raue, beschwichtigt die Sattheit und stumpft Überhebung, läßt die Verblendung, die hoch wuchert, verdorrn und vergehn, richtet gerade verbogenes Recht, und die Taten des Hochmuts sänftigt sie, unterdrückt Taten des streitenden Zwists, unterdrückt auch den Groll des garstigen Zankes. Wo sie ist, wird bei den Menschen gleich alles gefüge und klar. Quelle: Die Eunomia-Elegie Solons F4 in der deutschen Übersetzung von H. Fränkel: Dichtung und Philosophie des frühen Griechentums, (Beck Verlag) München 1962, 253-255. Erläuterung Die Elegie, von der ein Großteil als Fragment überliefert ist, war ein geeignetes Mittel zur Verbreitung politischen Gedankenguts, zumal die mündliche Kommunikation zu dieser Zeit dominierte. Solon kritisiert in der Elegie die Symptome der zugespitzten innenpolitischen Lage und benennt ihre Ursachen: Die wirtschaftliche, d.h. agrarische, und soziale Krise resultiert aus der Ausbeutung der Beherrschten durch die adeligen Herrscher. Sie wird ermöglicht durch Rechtsungleichheit, Rechtsbruch und Rechtswillkür. Korruption wird zur Herrschaft stützenden Alltagserscheinung. Die Maßlosigkeit, insbesondere der Herrschenden, beruht auf einem „Nullsummendenken“, d.h. die Kräfte sind nicht auf die Mehrung, sondern wesentlich auf die Verteilung des Wohlstands konzentriert, der dadurch letztlich schrumpft. Abwanderung und Versklavung verschuldeter Bauern, verschärft durch einen ökonomischen Strukturwandel, gehören zu den Begleiterscheinungen des fehlenden Rechtsschutzes der Bürger, auch wenn das Verkaufen von Sklaven an ausländische Gläubiger zu den Rechtsgrundsätzen der Zeit gehörte. Die Krise der Adelsgesellschaft droht in eine Tyrannis umzuschlagen. Solon verlangte, dass die Gemeinde ihr Schicksal in die eigenen Hände nimmt. Für eine Umkehr ist es nicht zu spät, trotz aller Missstände. Solons Lobgesang auf die Herrschaft des Rechts weist den Weg aus der krisenhaften Lage. Notwendigkeit ist eine Rechtsordnung, die alles ausgleicht, die alles in der Waage hält. Für die Reform des attischen Staatswesens besaß Solon die weit reichende gesetzgeberische Vollmacht. Als Schlichter eingesetzt erhielt er von seinen Mitbürgern gleichsam diktatorische, besser aisymnetische1 Befugnisse, da diese zeitlich und konstitutionell auf die Lösung der Krise hin begrenzt waren. Solon hatte 594/93 v. Chr. das hohe Amt des Archonten inne. Er gab Athen eine neue Verfassung und neue Gesetze. Die freien Bürger erhielten Rechte und Pflichten. Zusätzlich sollte er einige revolutionäre Maßnahmen treffen wie die Annullierung aller öffentlichen und privaten Schulden, wodurch er zwar einen Angriff auf das Eigentum unternahm, aber zugleich ein Volk von Eigentümern schuf. Solons so genannte Mischverfassung hob die bestehende Ordnung zwar nicht auf, gestaltete sie aber durch die Einführung des „demokratischen“ Volksgerichtes Heliaia, das nun zu den Institutionen des „oligarichischen“ Archeopags und der „aristokratischen“ Ämterwahl trat, wesentlich neu. Durch die schriftliche Aufzeichnung wurde das Recht für jedermann zugänglich und verbindlich. Die Popularklage (Anklagerecht für Jedermann) berechtigte jeden Bürger, Anklage für eine andere in ihrem Recht verletzte Person zu erheben. Dies zielte nicht zuletzt auf den Kampf gegen die verbreitete Korruption. Die Eisangelia-Klage diente dem Schutz der „Auflösung des Demos“, also dem Schutz vor einem Umsturz, etwa durch einen Tyrannen oder eine wieder errichtete Oligarchie der Adeligen. Bei seinen institutionellen Reformen orientierte sich Solon am Leitbild der Eunomia, der guten, wohlgefügten Ordnung, die moralischer und rechtlicher Maßstab zugleich war. Insofern handelte es sich sowohl um eine Art politische Weltanschauung und als auch um eine politische Praxis. Solons Gesetze und rechtspolitische Maßnahmen sollten den Bürgern von Athen eine bisher nicht da gewesene Rechtssicherheit gewähren. Die Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Recht, ob vornehm oder niedrig, die später als „Isonomia“ bezeichnet wurde, stellte dabei eine nicht zu überschätzende Neuerung angesichts der Praxis der „krummen Rechtsprechung“ in der Vorzeit dar. Letztlich war sie aber nichts anderes als die Wiederherstellung des alten Rechts, das nicht in Gesetze gegossen war. Zugleich politisierte Solon die Bürger, die er zur Verteidigung dieser Ordnung aufrief und ihnen die Verantwortung übertrug. Die gesamte Bürgerschaft, die Mitglied der neu eingeführten Volksversammlung war, sollte zur maßgebenden Instanz der Polis und zur Beschränkung der Herrschaft des Adels werden. Die Rechtsreform gilt zu Recht als das Kardinalstück der solonischen Reformen. Der institutionell gesicherte Schutz der Rechte gehört noch heute zu den Voraussetzungen eines friedlichen und gedeihlichen Zusammenlebens von Menschen. Die Herrschaft des Rechts, die Solon anstrebte, bildet die alternativlose Voraussetzung einer freien Gesellschaft. Solon kann als Schöpfer des ersten Rechtsstaates auf europäischem Boden angesehen werden (V. Fadinger). Literaturempfehlung: Isabella Tsigarida: Solon – Begründer der Demokratie? Eine Untersuchung der so genannten Mischverfassung Solons von Athen und deren „demokratischer“ Bestandteile, Peter Lang Verlag, Bern 2006. Diese historische Analyse und Bewertung der demokratischen Elemente der solonischen Mischverfassung bietet einen verständlichen und kompakten Überblick über die solonischen Reformen.
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Der athenische Staatsmann und Dichter Solon (640-560) zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten der griechischen Antike. Solon ist darüber hinaus ein Mann von weltgeschichtlicher Bedeutung: Mit seinem Reformwerk hat er einen Meilenstein in der Verfassung der Griechen und im politischen Denken Europas gesetzt. Bereits im 4. Jahrhundert v. Chr. galt Solon als „Verfassungsstifter“ und Begründer der Demokratie.