Die Thermometer-Stürmer PDF Drucken E-Mail

Eine Minute Ordnungspolitik von Michael von Prollius

Der Frühling war für viele Menschen in Berlin bisher eine Enttäuschung. Vor einer S-Bahn-Station  sagte eine Frau zu ihrer Bekannten: „Das ist kein Frühsommer, sondern ein grün angestrichener Winter.“ Kämen Regierungen oder Behörden auf die Idee, Thermometer zu verbieten, um behaupten zu können, es herrsche – entgegen der verbreiteten Wahrnehmung – schönes, warmes Wetter, dann würden Politiker und Bürokraten einmal mehr als völlig unglaubwürdig dastehen.

In der Wirtschaftspolitik ist so etwa heute hingegen leichthin möglich. Seit dem 19.05.2010 sind sogenannte „Leerverkäufe“ verboten.*) Ziel ist es, Spekulationen auf Schuldtitel von Staaten der Eurozone abzuschaffen. Unter Druck sind vor allem südeuropäische Staaten geraten, möglicherweise sogar erneut der gesamte Banken- und Versicherungssektor.

Bei einem Leerverkauf wird ein Gut verkauft, das der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht besitzt. Abschluss und Abwicklung des Verkaufs unterscheiden sich nicht von einem Verkauf, bei dem die Ware bereits im Besitz des Verkäufers ist. Hier wie dort muss der Verkäufer zum vereinbarten Liefertermin, die verkaufte Ware für den Käufer bereitstellen. Einen signifikanten unterschied gibt es jedoch: Sinkt der Preis eines Gutes, dass zuvor leer verkauft wurde, macht der Verkäufer einen Gewinn, weil er die Ware preiswerter als noch zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses beschaffen kann. Steigt hingegen der Preis, macht der Verkäufer einen Verlust. Von ungedeckten Leerverkäufen spricht man bei Wertpapieren, wenn zum Zeitpunkt des Leerverkaufs, der Verkäufer nicht zumindest zeitgleich ein Wertpapierleihgeschäft abgeschlossen hat, also einen Anspruch auf die geliehenen Wertpapiere erworben hat. Das ändert nichts daran, dass der Leerverkäufer sich für den Verkaufstermin noch beispielsweise mit Aktien eindecken muss.

Wofür werden Leerverkäufe getätigt? Zunächst zur Absicherung, beispielsweise wenn eine Fluggesellschaft steigende Flugbenzinkosten erwartet, wird sie einen Leerverkäufer suchen, der von fallenden Flugbenzinkosten überzeugt ist. Dann zu Spekulationszwecken, als Spekulant gilt im gerade genannten Beispiel der Leerverkäufer – zumindest nach Mainstream-Ansicht. Schließlich nutzen Marktteilnehmer Preisunterschiede aus zwischen Geschäften, die unverzüglich mit Übergabe des Gutes abgewickelt werden (Kassamarkt) und Geschäften, bei denen das Gut erst später übertragen wird (ab drei Tagen: Terminmarkt); das nennt man Arbitrage. Infolge von Arbitrage-Geschäften gleichen sich Preise identischer Waren auf verschiedenen Märkten an.
Leerverkäufe spielen also offenkundig eine wichtige Rolle bei der Preisbildung (auf Terminmärkten). Tatsächlich ist eine der herausragende Eigenschaft von Wettbewerbsmärkten die Entdeckungsfunktion. Die Information wird in Preisen gebündelt, die uns signalisieren, was wir zu tun haben. Natürlich muss die Information unternehmerisch bewertet werden. Dazu gehört auch, sich gegen Risiken abzusichern, etwa den Ausfall von griechischen oder spanischen Staatsanleihen. Die Entdeckungsfunktion macht (spekulative) Märkte gegenüber (statischen) Bürokratien und der Politik so unnachahmlich überlegen.

Ludwig von Mises urteilte in „Die Gemeinwirtschaft. Untersuchungen über den Sozialismus.“: In Wahrheit ist alle Wirtschaft außerhalb der im reinen Beharrungszustand befindlichen Volkswirtschaft Spekulation. Zwischen dem biederen Handwerksmeister, der in einer Woche ein Paar Schuhe um einen festen Preis zu liefern verspricht, und dem Kohlenwerk, das auf Jahre hinaus den Verschleiß seiner Produkte vergibt, ist nur ein gradueller Unterschied. Auch wer sein Geld in festverzinslichen mündelsicheren Werten anlegt, geht, auch abgesehen von dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, eine Spekulation ein; er kauft Geld auf Termin, wie der Baumwollspekulant Baumwolle auf Termin kauft. Die Wirtschaft ist notwendig Spekulation, weil sie auf ungewisse Zukunft eingestellt ist; die Spekulation ist das geistige Band, das die einzelnen Wirtschaftshandlungen zu einem sinnvollen Ganzen, zur Wirtschaft, zusammenfaßt.“

Das Verbot von Leerverkäufen ist nicht mehr als ein „Herumfummeln“ an Symptomen. Die Ursachen, die eigentlich bekämpft werden müssen, sind die unverantwortliche Verschuldungspolitik der Regierungen und die verheerende Geldpolitik. Verschuldung und billiges Geld im Übermaß stehen in engem Zusammenhang. Politiker und Bürokraten haben ein Pyramidenspiel (Schneeballsystem) geschaffen. Zur Ablenkung von der eigenen Verantwortung zerren sie nun den alten Sündenbock „Spekulant“ hervor; sie stürmen ein Marktsegment und erklären es zum "No-Go-Area", weil es die Fieberkurve staatlicher Schulden- und Geldpolitik anzeigt. Allerdings lassen sich Märkte genauso wenig wie Jahreszeiten nach dem Willen von Gesellschaftsklempnern administrieren.



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*) Genauer verbietet die BaFin ungedeckte Leerverkäufe von Anleihen von Staaten der Eurozone, zudem ungedeckte Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Ausfallrisiken auf Staaten der Euro-Zone sowie ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank und Münchener Rück, Deutsche Börse, Deutsche Postbank, Hannover Rück, Aareal Bank, Generali Deutschland und MLP.

 
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