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Kartellamtliches Eigentor! PDF Drucken E-Mail
Freitag, 25. Juli 2008

"Eine Minute Ordnungspolitik" von Michael von Prollius

Das Bundeskartellamt konnte das ordnungspolitische Eigentor nicht verhindern. Die Mitteilung an die Deutsche Fußball Liga (DFL), „dass die Zentralvermarktung zwar grundsätzlich zulässig ist, das von ihr vorgelegte Modell den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung aber nicht genügt“, folgte lediglich den Spielvorgaben im TUS Etatismus. So sind Kartellabsprachen wie das Bilden eines Angebotsmonopols bei der Vermarktung der Fußballfernsehrechte nach Europäischem Kartellrecht und nach dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten. Tatsächlich sind für die Zuschauer Monopolpreise kein Vergnügen, zumal diese über dem Wettbewerbspreis liegen. Zugleich ist das konservative, auf Ergebnis halten angelegte Spielkonzept „Verbraucherschutz“ keine Augenweide. Die geschwächte Mannschaft hat ein strukturelles und ein mentales Problem.
 
Das strukturelle Problem besteht darin, dass die staatliche Spielanlage vorgeblich auf die  Zuschauerinteressen gerichtet ist. Das Kartellamt spielte sich als Interessenvertreter der Verbraucher auf, dabei ist seine tatsächliche Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs. Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer betonte in der Pressekonferenz am 24.07.2008 die Gefahren überhöhter Pay-TV-Abo-Preise zulasten der Verbraucher, verlor aber naturgemäß kein Wort über Wettbewerb. Schließlich ist die Preisdeckelung das eigentliche Ziel des Vorstoppers, das Mittel dazu vermeintlich kostenlose Berichterstattung vor 20.00 Uhr. Man kann sich nur die Augen reiben, wenn eine Sportart zu einem lebenswichtigen, vom Staat garantierten Produkt der Grundversorgung wird.
 
Die Anmaßung richtiger Vermarktungsweisen und angemessener, moderater Preise gleichen Trainingsmethoden und Spielweisen wie sie aus dem Turnier ausgeschiedene Mannschaften exzessiv praktiziert haben, darunter „SpVg Bolschewiki 1917“, „VfB Soziale Gerechtigkeit 00“ und „TUSEM New Deal 1933“. Ihnen allen ist gemeinsam, das Toreschießen vergessen zu haben. So schränkt  staatliche Marktsteuerung das Entdeckungsverfahren ein. Was das Kartellamt nicht sieht ist, ob das Geschäftsmodell der DFL überhaupt aufgeht, ob die Zuschauer gar von einem qualitativ hochwertigeren, innovativeren Monopolrodukt profitieren. Immerhin liegt eine Verbesserung gegenüber der viel gescholtenen Sportschau im Bereich des Möglichen. Warum genießen Interessen von Fußballfans eigentlich staatlichen „Schutz“?
 
Die Monopolphobie des Kartellamtes verdrängt, dass die DFL keinem Zuschauer ihr Angebot aufzwingen. kann Das überkommene Monopol- und Wettbewerbsverständnis kennt kein innovatorisches Monopol, beschränkt die Hauptprobleme nicht auf das monoolistische Ausüben von Zwang und die Verhinderung eines Zugangs zu Ressourcen. Tatsächlich entstehen echte Monopole  durch Staatseingriffe. Die beste Antimonopolpolitik ist daher das Unterlassen staatlicher Maßnahmen. Dies gilt insbesondere wenn diese zugunsten von Sonderinteressen wie dem Staatsfernsehen ARD unternommen werden. Auch wenn dies kein gezielter Pass des Kartellamtes war, liegt der Spielzug in der Logik des Systems. Eine private Antimonopolbehörde zur Überwachung des Staates gibt es hingegen nicht. Zugleich wäre es ordnungspolitisch segensreich, wenn der Verbraucher auch für sein Produkt bezahlt, also der Rechnungszusammenhang wieder hergestellt würde. Zudem bekäme Pay-TV in Deutschland einen fairen Marktzugang und das sich üppig selbst alimentierende Staatsfernsehen geriete unter Druck.
 
Verantwortung an dieser Misere trägt auch der Neoliberalismus; er hat das mentale Problem verursacht, indem er den interventionistischen Staat zu einer festen Größe in der liberalen Spielanlage gemacht hat, mit Gesetzen wie dem GWB.
 
Auch wenn das Endspiel nicht in Sicht ist gibt es einen Favoriten: das weithin unterschätzte Team „Freie Marktwirtschaft“ mit seinen überragenden Spielleistungen, darunter die evolutionäre Spielanlage, das geniale Kombinationsspiel über Marktpreise, die zeitweise auch Monopolpreise sind, und die maximale Nutzung des Spielerwissens. Wer sich an die Sprechchöre „Mises vor, noch ein Tor“ und den legendären Spielertrainer „Auge“ Hayek erinnert, wird auch an die mahnenden Worte seines Zöglings im defensiven Mittelfeld Erich Hoppmann denken: Es gelte vor allem staatliche Maßnahmen zur Wettbewerbsverhinderung zu unterlassen, auch um keine Eigentore zu schießen.
 
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