Sozialer Frieden PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 09. März 2008

 "Eine Minute Ordnungspolitik" von Michael von Prollius 

Selbstverständlich gehört der Begriff „sozialer Frieden“ zur Kategorie der Wieselwörter – und er ist eine schlagkräftige Phrase. Frieden ist per se sozial, dort wo Frieden herrscht profitieren alle Menschen davon. Einen Frieden, der nicht sozial – also zwischenmenschlich – ist, gibt es nicht. Gemeint ist vermutlich das Gegenteil sozialpolitisch begründeter Unruhe. Soziale Aktivisten propagieren Lohnerhöhungen immer wieder als probates Friedensmittel und ziehen gerne gegen Einkommens- und Vermögensungleichheit ins Feld.

Wie soll eine derartige Friedenssicherung funktionieren? Offenbar soll die Umverteilung von Reichen zu Armen den Reichen ein ruhiges Gewissen verschaffen! Mehr kann es nicht sein, denn eine andere Friedensdividende gibt es nicht: Effizienter arbeitet durch eine Gehaltserhöhung niemand, weder ein Arbeiter noch ein Manager. Zugleich lehrt die Geschichte, Beschwichtigung ist nur aus einer Position der Stärke heraus möglich, Transfers bestärken lediglich bereits Beschwichtigte. Wer sich in die Enge treiben lässt, wird mit immer höheren Forderungen konfrontiert. Schließlich widerspricht allem, was wir über die Natur des Menschen wissen, dass die Lohnhöhe für zwischenmenschliche Ausgeglichenheit sorgen kann. Eine vitale Lebenssituation hängt von vielem, aber nicht von relativen Vermögensverhältnissen ab.

Aktuell ist ein Blick hinter die Fassade der Apologeten des „sozialen Friedens“ möglich. Die Gewerkschaften verleihen ihren Forderungen nach Lohnerhöhungen nahe oder über der 10-Prozent-Marke Nachdruck, indem sie Zwang ausüben. Dies ist besonders in empfindlichen Bereichen der Fall, im öffentlichen Nahverkehr sowie bei der Bahn und auf Flughäfen. Streiks sollen die Arbeitgeber zum Einlenken und die Bevölkerung zur mittelbaren Unterstützung zwingen, denn nur so könne die streikfreie Normalität wiederhergestellt werden. Geschürter sozialer Unfriede wird zum Friedensmittel! Kann in einer Gesellschaft zugelassen werden, dass eine Gruppe unter Gewaltandrohung die Herausgabe von Geld erzwingt, dass ihr nach eigener Überzeugung zustehen soll?

Gewerkschaften handeln niemals für alle Arbeitnehmer, sondern für ihre Sonderinteressen. Reallöhne über dem freien Marktniveau verknappen das Arbeitsangebot. Diese Arbeitslosigkeit ist die Voraussetzung für die Lohnerhöhungen der Gewerkschaftsmitglieder, auch wenn die Gewerkschaftsfunktionäre uns vorgaukeln, sie würden für alle Beschäftigten ins Gefecht ziehen. Obwohl sie anders könnten, verfolgen die Gewerkschaften antisoziale Ziele. Das staatlich gewährte Tarifmonopol ermöglicht ihnen dies. Darf es für Verbände eine Ausnahme von dem Rechtsgrundsatz einer freien Gesellschaft geben, der sonst für alle gilt: die Abwesenheit von Zwang, der eng begrenzt dem Machtmonopolisten Staat vorbehalten ist?

 
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